Vorgeschichte
Nach dem verlorenen Ersten Weltkrieg und dem Versailler Vertrag vom 28. Juli 1919 wurden die deutschen Streitkräfte auf 100.000 Mann reduziert, der Aufbau einer leistungsfähigen Artillerie, Panzerwaffe und Luftwaffe war Deutschland verboten. Europa wurde neu gegliedert und durch die Errichtung souveräner Staaten verlor das Deutsche Reich einen Großteil seiner Gebiete im Osten und Südosten.
Deutschland stand nun vor der Aufgabe die Verteidigung nach Osten neu zu organisieren. Der Bau einer befestigten Verteidigungsfront schien nach damaligen militärischen Ansichten die beste Lösung, um potenzielle Gegner abzuschrecken und aufzuhalten. Bis 1927 war es Deutschland jedoch untersagt neue Festungsanlagen zu bauen. Diese Auflagen sahen aus wie folgt:
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Verboten war die Entwicklung und der Bau neuer Befestigungen.
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Artikel 195 des Versailler
Vertrages bestimmte eine Zone von 50 km Tiefe an der Ostseeküste, in der
alle Befestigungen zu schleifen waren und in der keine weitreichenden Geschütze
aufgestellt werden durften (freier Zugang zum Ostseekorridor).
Mit der Unterzeichnung des Pariser Abkommens (31.01.1927) wurde jedoch geregelt, welche Grenzbefestigungen Deutschland errichten darf.
Aus allen diesen Beschlüssen und Verträgen
ergab sich letztendlich, dass es mit den vorhandenen alten Festungen (in Preußen:
Königsberg, Pillau, Feste Boyen, Marienburg; an der tschechischen Grenze:
Koenigstein, Glatz, Neiße; an der Oder: Breslau, Glogau, Küstrin) unmöglich
war die Reichsgrenzen zu schützen.
Weiterhin hätte man zur erfolgreichen Abwehr im Osten 21 Infanteriedivisionen
und 3 Kavalleriedivisionen benötigt. Diese Aufgabe war also mit den vorhandenen
Kräften von 7 Infanterie- und 3 Kavalleriedivisionen ebenfalls nicht zu erfüllen.
Versuche der Errichtung neuer
Befestigungsanlagen wurden zwar unternommen ("Eilang- Lenze-
Stellung", Glogau, Loetzen), jedoch schnell von der IMKK (Interalliierte
Miltärkontrollkommission) entdeckt und
mussten zum größten Teil wieder beseitigt werden. Hierbei war die
"Eilang- Lenze- Stellung" der erste Versuch das "Lebuser
Tor" zu sperren.
Durch den Abschluss der Locarno- Verträge
(16.10.25) wurde Deutschland Mitglied des Völkerbundes und die IMKK musste
daraufhin aus Deutschland zurückgezogen werden (31.1.27), da die Kontrolle der
deutschen Rüstung auf den Völkerbund über ging.
Dies war Anlass zur Bildung sogenannter "Grenzschutzverbände", die im
Angriffsfall erste Verteidigungsaufgaben zu übernehmen hatten. Weiterhin begann man
mit der Planung von Landesbefestigungen, die letztendlich münden sollten in:
Bis 1942 sollte der Vollausbau dieser Stellungsbereiche erreicht werden
Für die militärische Führung waren Ostpreußen, sowie das Gebiet zwischen Oder und Warthe von besonderer strategischer Bedeutung. Man wusste durch die Erfahrungen zahlreicher vorangegangener Feldzüge, dass sich Angriffe aus Richtung Osten durch das Gebiet der Lebus (Lebuser Tor) in Richtung Berlin wälzen würden. Der kürzeste Weg nach Berlin führte also durch den Oder-Warthe-Bogen.
Diese Erkenntnisse zu Grunde legend, entschloss man sich zum Bau des Oder-Warthe-Bogens. Am 30. Oktober 1935 genehmigte Reichskanzler Adolf Hitler den Ausbau des Festungskampffeldes.
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Bahnweiche des noch vorhandenen Schienensystems
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